Motorrad
AV:
Motorrad Vorstufe mit 18 Jahren (Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 Jahren möglich)
beschränkt auf 25 kw (34 PS) Leistungsgewicht
geht nach zwei Jahren automatisch in "A" über
A:
Alter 21 Jahre
Motorräder mit Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern die nicht schwerer als maximal 400 kg (Eigenmasse)
B111:
Kann mit B-Schein gefahren werden
Mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Scheines
6 Platzfahrten
keine Computerprüfung und Fahrprüfung notwendig
bis 125 ccm und 11 kw
Wichtige Info:
Die Prüfung besteht ausschließlich aus der spezifischen Motorrad-Theorie!







