Motorrad

AV:

  • Motorrad Vorstufe  mit 18 Jahren (Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 Jahren möglich)

  • beschränkt auf 25 kw (34 PS) Leistungsgewicht

  • geht nach zwei Jahren automatisch in "A" über

 

A:

  • Alter 21 Jahre

  • Motorräder mit Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern die nicht schwerer als maximal 400 kg (Eigenmasse)

 

B111:

  • Kann mit B-Schein gefahren werden

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Scheines

  • 6 Platzfahrten

  • keine Computerprüfung und Fahrprüfung notwendig

  • bis 125 ccm und 11 kw

 

Wichtige Info:

Die Prüfung besteht ausschließlich aus der spezifischen Motorrad-Theorie!