LKW
18 Jahre (Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre)
bis zum 21. Lebensjahr auf 7,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse beschränkt
Theoriekurse sind Pflicht
Grundschulung nicht mehr erforderlich
Berufskraftfahrer Grundqualifikation C95
Damit gewerbsmäßig Güter transportiert werden dürfen, ist seit 10.09.2009 zusätzlich zur Prüfung in der Fahrschule eine Prüfung am Sachgebiet Gewerberecht der Tiroler Landesregierung zu absolvieren. Diese besteht aus zwei Teilen:
- Praktische Prüfung: Dauer: 90 min. (ist auch in Kombination mit der Führerscheinprüfung möglich)
- Theoretische Prüfung: Dauer 4 ½ Stunden (ist eine kommissionelle Prüfung vor drei Prüfern)
Spätestens bis zur Aufnahme der Tätigkeit als LKW-Fahrer hat der Nachweis der positiv abgelegten Grundqualifikation zu erfolgen.
Aktuelle Informationen zur Grundqualifikation findest du HIER!






