L 17 - BV

  • Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren

  • Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren den Führerschein besitzen

  • 32 Einheiten Theoriekurs (davon 16 Einheiten vor den Ausbildungsfahrten)

  • 10 Einheiten Fahrlektionen

  • Erhalt der L17-Tafel bei der Wohnsitzbehörde des Begleiters

  • Ausbildungsfahrten 3.000 km (Führen eines Fahrtenprotokolls)

  • nach jeweils 1.000 km begleitende Schulungsfahrt mit einem Fahrlehrer (Begleiter hat Anwesenheitspflicht)

  • nach den gefahrenen 3.000 km restliche Theoriekurse und zwei Fahrlektionen

  • Theorie- und Praktische Prüfung mit 17 Jahren

 Wichtige Info:

Die AV-Ausbildung kann gleichzeitig mit der BV-Ausbildung begonnen  werden.
Computerprüfung mit BV-Prüfung möglich, Praktische Prüfung dann mit 18 Jahren.