L 17 - BV
Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren
Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren den Führerschein besitzen
32 Einheiten Theoriekurs (davon 16 Einheiten vor den Ausbildungsfahrten)
10 Einheiten Fahrlektionen
Erhalt der L17-Tafel bei der Wohnsitzbehörde des Begleiters
Ausbildungsfahrten 3.000 km (Führen eines Fahrtenprotokolls)
nach jeweils 1.000 km begleitende Schulungsfahrt mit einem Fahrlehrer (Begleiter hat Anwesenheitspflicht)
nach den gefahrenen 3.000 km restliche Theoriekurse und zwei Fahrlektionen
Theorie- und Praktische Prüfung mit 17 Jahren
Wichtige Info:
Die AV-Ausbildung kann gleichzeitig mit der BV-Ausbildung begonnen werden.
Computerprüfung mit BV-Prüfung möglich, Praktische Prüfung dann mit 18 Jahren.






