Bus

  • Alter 21 Jahre (Ausbildungsbeginn 20 ½ Jahre)

  • Theoriekurs und Fahrlektionen gesetzlich vorgeschrieben

  • Verkehrspsychologisches Gutachten und

  • 16 – stündiger Erste Hilfe Kurs ist verpflichtend

 

 

Berufskraftfahrer Grundqualifikation D95

Damit gewerbsmäßig Personen befördert werden dürfen, ist seit 10.09.2008 zusätzlich zur Prüfung in der Fahrschule eine Prüfung am Sachgebiet Gewerberecht der Tiroler Landesregierung zu absolvieren. Diese besteht aus zwei Teilen:

  • Praktische Prüfung: Dauer: 90 min. (ist auch in Kombination mit der Führerscheinprüfung möglich)
  • Theoretische Prüfung: Dauer 4 ½ Stunden (ist eine kommissionelle Prüfung vor drei Prüfern)

Spätestens bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Busfahrer hat der Nachweis der positiv abgelegten Grundqualifikation zu erfolgen.

 

Aktuelle Informationen zur Grundqualifikation findest du HIER!